Verträge mit IP-Bezug

In vielen Fällen ist es aus unternehmerischer Sicht im Hinblick auf IP nicht ausreichend, nur über ein eigenes IP-Portfolio zu verfügen und sich mit Schutzrechten Dritter auseinanderzusetzen, etwa durch das Entwickeln von Umgehungslösungen oder durch das Einleiten von Rechtsbestandsverfahren, wie Einsprüche oder gar Nichtigkeitsklagen.

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